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Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle
#9
@IPAD
Bei den vorhandenen Angaben muß ich spekulieren; ich hoffe, es ist trotzdem hilfreich.

Selbständig und gesundheitlich angeschlagen ist keine gute Kombination. Wenn dann die zur Erkrankung beitragenden Belastungsfaktoren andauern, wäre zu prüfen, ob Dich Dein Unternehmen wirtschaftlich tragen kann, auch wenn Du nur eingeschränkt -zeitweise auch gar nicht- tätig sein kannst.

Dies scheint mir angesichts der gegen Dich erhobenen Forderungen und wie Du es beschreibst eher nicht der Fall zu sein, sodaß es folgerichtig wäre, wenn Du Dich davon trennst. Ich unterstelle, dass ein Verkauf so ohne Weiteres nicht möglich ist, weshalb Du an eine Liquidation/Löschung denkst. Hier irritiert mich, dass Du einen "Notgeschäftsführer" bestellen willst - das können m. W. nur Gerichte unter engen Voraussetzungen. Meintest Du einen "Liquidator"? Hierfür wäre der Auflösungsbeschluß der Gesellschafterversammlung erforderlich.

Für die Liquidation wäre eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, aufgrund derer sich die Notwendigkeit der Insolvenzanmeldung ergeben könnte (zumindest kannst Du dies wohl nicht ausschließen?). Ich halte es da für nachvollziehbar, wenn Du einen Spezialisten beauftragen willst, denn schon aufgrund des "Sperrjahres" wären ja zusätzliche langandauernde Belastungen von gesundheitlicher Relevanz zu erwarten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle - von IPAD - 14-02-2012, 20:52
RE: Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle - von wackelpudding - 15-02-2012, 00:35
Wie entscheiden Richter wirklich ? - von IPAD - 23-03-2012, 10:29

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