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Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift
#20
Dann sollte es zum §170 beizüglich KU höchstens Ermittlungen geben. Ist etwas schwierig für den Staatsanwalt dir eine Straftat nachzuweisen, wenn du das gleiche abdrückst, was das Jugendamt abdrücken würde. (und da scheint ja der Bedarf nicht gefährdet zu sein)

Solange du nicht selbst mit einem PKW (Poliziekontrolle) herumfährst
oder in einer Branche arbeitest, in der Schwarzarbeitskontrollen wahrscheinlich sind
dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass du sonst irgendwie kontrolliert wirst gleich null sein.

Ich würde bei solchen Arbeitsverhältnisse darauf bestehen, dass regelmäßige (min. monatliche) Abschläge gezahlt werden, damit sich nicht so hohe Summen ansammeln, die
a) auffallen würden
b) gepfändet werden könnten, falls etwas rauskommt.

Ich arbeite mittlerweile seit 6 Monaten mit verschiedenen Freelancern zusammen. Da war noch nie eine Kontrolle oder ähnliches.
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Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von Robert4910 - 18-02-2011, 22:48
Meldegewohnheiten - von Gast1 - 19-02-2011, 01:14
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von Hasserfuellter - 22-02-2011, 22:28
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von MitGlied - 25-01-2012, 13:37
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von zwangszahler - 25-01-2012, 17:34
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von zwangszahler - 25-01-2012, 18:10

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