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Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift
#17
Ich sehe da kein Problem. Du hast einen Wohnsitz in z.B. Frankreich, hast aber einen deutschen Pass. Dann kannst du jederzeit nach D kommen und dort als Freelancer arbeiten und im Hotel wohnen. Ich wüsste nicht, dass Hotels dich bei irgend einer Behörde anmelden.
Die Rechnung schickst du von Frankreich aus, Bezahlung auf französisches Konto.
Notfalls genügt in Frankreich ein Briefkasten und eine Vertrauensperson (Umleitungsauftrag)

Solange deine Ex nicht weiss, wo du genau arbeitest und für welchen Auftraggeber passiert rein gar nichts.
Die Ex konzentriert sich auf dich, weiß aber nicht wo du bist, wo dein Konto ist etc. Die Banken anderer Länder melden nämlich keine Konten zur Durchsicht nach Deutschland, insbesondere wenn du da gar nicht wohnst. Warum sollten sie auch.

Das Finanzamt kommt erst später ins Spiel. Buchprüfung bei deinem Auftraggeber. Dein Name erscheint. Der Ist zunächst völlig unwichtig. Damit der wichtig wird muss das Finanzamt erst mal gleichzeitig wissen, dass du auch noch irgendwo private Schulden offen hast. Weiss es nicht, normalerweise wissen die nur von eigenen Steuerschulden.
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Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von Robert4910 - 18-02-2011, 22:48
Meldegewohnheiten - von Gast1 - 19-02-2011, 01:14
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von Hasserfuellter - 22-02-2011, 22:28
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von MitGlied - 25-01-2012, 12:04
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von zwangszahler - 25-01-2012, 17:34
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von zwangszahler - 25-01-2012, 18:10

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