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Kindesunterhalt und Selbstbehalt
#22
nene, so mein ich das nicht. angenommen dem unterhaltspflichtigen bleibt nach einer neuheirat mit der schlechteren steuerklasse 1100 € netto. bei 2 kindern wäre der unterhalt bei 668 €. wieviel dürfte ihm dann wohl als unterhalt abgezogen werden? der neue ehegatte ist ja quasi mit im spiel (doppelte haushaltsführung), trotzdem könnten einem dann doch nicht mehr als ca 400 € abgezogen werden, oder??

bleibt dann natürlich nur die frage, ob der unterhaltsempfänger durchdrückt, dass der unterhaltspflichtige einen zweitjob annimmt.
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Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von SweetBee - 10-01-2012, 11:48
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von blue - 10-01-2012, 13:00
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von p__ - 10-01-2012, 16:00
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von blue - 11-01-2012, 00:16
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von blue - 14-01-2012, 22:05
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von blue - 11-01-2012, 00:34
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von blue - 11-01-2012, 01:01
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von blue - 11-01-2012, 01:25
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von p__ - 11-01-2012, 12:41
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von Schuster - 11-01-2012, 14:12
RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - von blue - 14-01-2012, 22:26

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