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Ich brauch mal wieder die Rechtsexperten unter Euch
#4
Das heisst nur, dass unterhalb des angemessenen Selbstbehalts ein bisschen genauer auf die Verhältnisse beim Berechtigten gesehen wird. Wörtliche Interpretationen der Leitlinien klappen nicht, da sie ja wie du schon gesagt hast keine Gesetze sind.
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RE: Ich brauch mal wieder die Rechtsexperten unter Euch - von p__ - 06-01-2012, 15:48

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