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Ich brauch mal wieder die Rechtsexperten unter Euch
#3
(06-01-2012, 11:06)p schrieb: Die Mutter würde schon nach ihrem Einkommen gefragt, wenn der pflichtige Vater Indizien vorbringt, die auf ein wesentlich höheres Einkommen schliessen lässt, so dass die in den Unterhaltsleitlinien genannten Limits erreicht werden könnten.

Aber da steht doch ausdrücklich nach dem Komma

oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB).

also kein und, sondern ein oder.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Ich brauch mal wieder die Rechtsexperten unter Euch - von Camper1955 - 06-01-2012, 11:12

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