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Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger?
#2
Der wird dann dadurch zum Aufstocker. Das passiert immer dann, wenn der Bedarf im Sinne des ALG 2 das Einkommen übersteigt.
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RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - von p__ - 31-12-2011, 11:22

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