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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#8
(27-12-2011, 01:15)Arbosch schrieb: Kann ich nicht auch Zeugnisse etc. zusätzlich verlangen?

Zeugnisse muss er nicht vorlegen. Solange er ohne grössere Unterbrechungen studiert und aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen vorlegt ist er unterhaltsberechtigt bis zum Ende seiner Regelstudienzeit bzw. der BAFöG Höchstförderdauer.

Ein Bummelstudium muss man ihm nachweisen, das ist schwierig.
Die Gerichte sind sehr nachsichtig, denn es handelt sich um einen jungen Menschen, dem Orientierungsphasen zugestanden werden müssen (mehrmaliger Wechsel der Studienrichtung) und dem nicht allzuviel zugemutet werden kann.

Zitat:Mit dem Anspruch auf eine der Befähigung entsprechende u.U. kostspielige Ausbildung korrespondiert die sich aus § 1618a BGB Pflicht des Unterhaltsberechtigten, mit gebotener Sparsamkeit und Pflichttreue dem selbst gesteckten Ziel nachzustreben (Gegenseitigkeitsprinzip, OLG Hamm FamRZ 05, 60).

Der Student muss die Ausbildung mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit beenden (BGH FamRZ 98, 671).

Unterhalt ist daher nur für die Regelstudienzeit gemäß Studienplan bzw. die Förderungshöchstdauer nach dem BAFÖG geschuldet (BGH FamRZ 98, 671).

Andernfalls muss der Student seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.

Ausnahmen sind möglich (Die Beweislast ist jeweils beim Kind):
- Krankheit
- leichteres, nur vorübergehendes Versagen des Kindes
- erhebliche Schwierigkeiten bei der Materialsuche für die Examensarbeit
- Auslandsstudium,
- Studienortwechsel,
- Student ist zum Nebenjob gezwungen.

Ein Bummelstudium muss von den Eltern nicht finanziert werden, wenn
der Student nachhaltig seine Obliegenheit verletzt, dem Studium pflichtbewusst und zielstrebig nachzugehen. Das Kind muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH FamRZ 87, 470; OLG Hamm FamRZ 95, 1007).

Quelle: http://anonym.to/?http://www.rechtsanwae...-30-32.pdf
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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Nathan - 27-12-2011, 09:05

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