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Vollstreckung wg. geleisteten Unterhaltsvorschüssen
#2
Momentan kommt es aber knüppeldick für Dich.

Deine Signatur verführt aber geradezu dazu.Big Grin

Du verwendest sie ja nicht nur hier, sondern auf all Deinen Briefköpfen, wenn es um Unterhalt und Umgang geht, so wie man auf Deinen Seiten nachlesen kann.

Und wenn die so denken, wie ich, müssen sie annehmen, dass Du verschleiertes Einkommen und/oder Vermögen hast.

Aber hast schon recht. Jeder sollte sich wehren.

Aber eben jeder im Rahmen der rechtsgültigen Regeln und auf seine Weise.

Abtauchen halte ich zum Beispiel für die falsche Lösung.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Vollstreckung wg. geleisteten Unterhaltsvorschüssen - von Camper1955 - 22-12-2011, 15:18

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