19-12-2011, 11:14
(19-12-2011, 11:01)p schrieb: Zu den Wohnkostenanteilen in den verschiedenen Selbstbehalten steht in einigen Leitlinien etwas. Das beruht auf Gerichtsurteilen in den jeweiligen OLG-Bezirken. Wenn ich unbegrenzt Zeit hätte, würde ich danach recherchieren :-)
Wir haben es beim TS offenbar mit einem Single zu tun. der 600 € Miete alleine aufwendet, um seinem Kind und sich ein angemessenes Wohnen zu ermöglichen, wenn das Kind bei Ihm ist.
Von Wohnanteilen kann hier keine Rede sein.
Und nochmal. Wir reden hier von BU. Nicht von KU, der ja zweifellos bedient wird.
Da sind andere Maßstäbe anzusetzen, wie beim KU.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.