18-12-2011, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2011, 15:49 von Camper1955.)
@Bluter
Stimmt. Auf der Mädels-Seite ist so ein Fall geschildert.
Aber ARGE hat bei einem Nettoeinkommen von 1750 € kein Chance, da es bereinigt nur 1250 € und nach KU nur noch 1025 € sind. Und der macht nicht mal Umgang geltend, sondern nur seine Werbungskosten und seine Miete, die im Großraum München auch nicht so einfach auf 360 € warm gesenkt werden kann.
Im Übrigen jammert ein Mädel gerade über einen KU von 19 € für 2 Kiddis zusammen.
Es hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Ihr müsst nur Euren Awälten gegenüber rüber bringen, was ihr glaubt, was richtig ist, im Rahmen bestehender Gesetze. Und daran soll sich Euer Anwalt gefälligst halten. Er vertritt Euch, nicht die Ex und nicht den Staat.
lg
Camper
Zitat:Bis zur Bewilligung von ALGII für Muddi klopft die ARGE auch bei Papi an.
Stimmt. Auf der Mädels-Seite ist so ein Fall geschildert.
Aber ARGE hat bei einem Nettoeinkommen von 1750 € kein Chance, da es bereinigt nur 1250 € und nach KU nur noch 1025 € sind. Und der macht nicht mal Umgang geltend, sondern nur seine Werbungskosten und seine Miete, die im Großraum München auch nicht so einfach auf 360 € warm gesenkt werden kann.
Im Übrigen jammert ein Mädel gerade über einen KU von 19 € für 2 Kiddis zusammen.
Es hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Ihr müsst nur Euren Awälten gegenüber rüber bringen, was ihr glaubt, was richtig ist, im Rahmen bestehender Gesetze. Und daran soll sich Euer Anwalt gefälligst halten. Er vertritt Euch, nicht die Ex und nicht den Staat.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.