09-12-2011, 09:41
(09-12-2011, 08:42)Nappo schrieb: Außerdem hätte ich ja Unterhaltsrückstände, weshalb die Mutter mich mehrfach angezeigt habe. Was hat das mit dem Umgang zu tun?Das hat durchaus etwas mit dem "Kindeswohl" zu tun. Es gibt OLGs, die die regelmäßige Unterhaltszahlung als Voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht ansehen.
Zitat:
In Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass der Antragsteller seit der Geburt des Kindes bisher keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet hat, durchaus auch Bedeutung für die Beurteilung des Sorgerechts hat.
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...11128.html
(09-12-2011, 08:42)Nappo schrieb: Habe für den Anwalt eben einen Stapel gegensätzlicher Unterlagen raus gesucht.Lass das. Einfach kurz und knapp dem JA und dem Gericht mitteilen, dass Du dem Bericht wegen Unwahrheit widersprichst. Für weitere Begründungen soll das Gericht, wenn erforderlich, euch aufforden.