Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
damit man die Spitzbuben schon von Weitem erkennen ...
#1
... und sich vor ihnen hüten möge!

Das war ja ursprünglich die Begründung, mit der der Alte Fritz (oder Kaiser Otto?) die Kleiderordnung für Juristen eingeführt hatte.

Die Regelung war lange Zeit so o.k. und sie wäre es heute noch, wenn man statt des Talars für Familienjuristen eine rote Pappnase gewählt hätte.

Heute erhalte ich einen Beschluss, demzufolge die KM, die meinem Antrag widersprochen hatte, gg mich einen Erstattungsanspruch i.H.v. 653,55 € hat.

Aufgrund eines Verfahrens, mit dem ich als redlicher Vater das gem SR beantragt hatte.
Und in dem im Weiteren ich RA 'Borkenkäfer' wg versuchten Betruges angezeigt hatte (muss mal bei der StA nachhaken), weil er falsche Entfernungskilometer angegeben hatte.

Auch sein Kostenfestsetzungsantrag in Sachen Umgang war fehlerhaft.
Dort hatte er mich als Antragsteller der Kostenfestsetzung (also als sein Mandant) angegeben ....

Und der ja auch zu Anfang jedenfalls die Auffassung vertreten hatte, der Beschluss des EuGHMR im Fall Zaunegger könne in meinem Fall nicht den § 1626a BGB außer Kraft setzen, weil es sich um einen Einzelfall handeln würde (und demzufolge die Menschenrechtsverletzungen unbeachtlich seien).

Hätte der alte Fritz bloß eine Pappnasenregelung mit aufgenommen.
Dann hätten wir Väter vor den Familiengerichten ganzjährig die 5. Jahreszeit.

Natürlich wird die KM nie etwas aus ihrem Erstattungsanspruch durchsetzen können.
Lieber besuche ich ein paar Wochen eine Strafvollzugsanstalt.

Jeder Vater sollte sich vor diesem Hintergrund gut überlegen, ob es in seinem besonderen Fall nicht eine Möglichkeit gibt, die Finanzierung des Unrechts zu vermeiden.

(Ich suche mal nach einem "Würgekotzbrechbutton")
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
damit man die Spitzbuben schon von Weitem erkennen ... - von Ibykus - 30-11-2011, 20:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste