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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#3
Vielen Dank für deine Antwort.

Erst einmal zu deinen Fragen. Die Treffen haben hier vor Ort statt gefunden. Heißt das ich in Absprache mit meiner Ex die Termine gemacht habe und dann die Flüge gebucht habe. Unterkunft habe ich ihr bei mir gestellt, da ich hier auch über ein Gästezimmer verfüge. Das macht auch die Perversion des Antrages aus. Sie weiß natürlich sehr genau das es ihm, wie die letzten Jahre auch, sehr gut geht und es ihm hier gefällt. Scheinbar aber ist sie nach wie vor ihn ihrem "Stolz" verletzt und versucht mir wieder einmal etwas rein zu würgen. Und ganz ehrlich, wieviele Elternteile mit ABR o. ASR gibt es wohl die auch noch die Umgangskosten bezahlen damit der Ex das Kind sehen kann. Kein Wunder das mich alle für bekloppt erklären wenn die Antwort eine solche Klage ist.

Die Klage auf Unterhalt würde ich unabhängig von der jetzigen Klage behandeln wollen, auch damit das ganze keinen negativen Beigeschmack bekommt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das sind wir einer Meinung.

Anderes als Du sehe ich allerdings die Frage der Zuständigkeit, natürlich wird es anstrengend sich über die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu streiten, allerdings sehr ich persönlich Art 5, KSÜ ziemlich eindeutig. Darin heißt es: "Zuständig sind die Gerichte, in denen das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat". Durch die Schule, soziale Kontakte, Anmeldung hier vor Ort etc. gibt es natürlich auch genug Möglichkeiten den gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, auch die Dauer von über drei Monaten sollte hier ausreichend sein. Da das KSÜ in diesem Fall dürfte auch das KSÜ das FamFG verdrängen (Keidel, Komm zum FamFG, 17. Auflage. §99, Rn.2 ff). Daher bin ich zumindest der Meinung das das deutsche Gericht die Klage abweisen müsste. (Ich bin zwar kein Jurist aber natürlich habe ich mich in den letzten Jahren ausgiebig mit dem FamFG beschäftigt und mir die Sek. Literatur besorgt, auf einen Anwalt alleine möchte ich mich nicht verlassen).

Damit will ich deinen Betrag natürlich nicht schmälern, ich bin dafür sehr dankbar, auch um natürlich auch andere Sichtweisen heraus zu bekommen die mir Helfen eine solide Strategie zu entwerfen und hoffe natürlich auch von anderen Usern ein Feedback zu bekommen. Auch in Hinblick auf dessen was ich verbessern könnte im Kontakt zwischen Mutter und Kind (welchen ich durchaus für wichtig betrachte).

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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von baxter - 28-10-2011, 09:06

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