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Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen
#5
(28-09-2011, 15:23)Austriake schrieb: Es ist aber doch so, dass ich (zumindest fiktiv) ihren Vermögensanteil erhöhe durch meine Zahlungen, obwohl doch mit Zustellung der Scheidungsklage de facto die Zugewinngemeinschaft endet.

Warum "obwohl"? Ja, Du erhöhst das Vermögen Deiner Nochnichtganzex und Deines auch. Wenn Du das nicht willst, musst Du anders handeln.
Die Ehebedingten Schulden werden nach Deiner Schilderung zu schließen bei der Berechnung Deines Einkommens und somit des Unterhalts berücksichtigt. Würdest Du mehr Unterhalt zahlen, finanzierst Du direkt die Frau und nicht mehr Dein Vermögen. Das wäre meiner Meinung nach ungünstiger, denn sie wird Deine Zahlung nicht unbedingt in die Hausraten stecken.

Für den Zugewinnausgleich gilt das genannte Datum als Stichtag. Alles, was später passiert sind einfache Transaktionen, die im Leben mal vorkommen und die einzeln jeder selbst zu entscheiden hat.

Was übrigens macht Deines Erachtens einen Spezialisten aus?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 15:19
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von karlma - 29-09-2011, 08:23
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 21:48

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