(11-09-2011, 11:03)bio schrieb: Hallo ZusammenHallo bio.
Ich möchte nächste Woche bei Gericht einen Antrag für eine Woche Urlaub zusammen mit meiner Tochter stellen.
Zur Info. .Meine Tochter wird nächste Woche 2 Jahre alt; gemeinsame Sorge. Trennung von der Mutter mit Vergleich im August 2010. 5 Monate getrenntleben in gemeinsamer Wohnung. Seit 02.2011 eigene Wohnung. Umgang derzeit: Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:30 bis 17:30 und Sa oder So ganztägig mit Übernachtung.
(...)
Die vorstehende Umgangsregelung scheint nicht von schlechten Eltern zu sein. Bewahre und stabilisiere Dir diesen Status!!!
Anträge bei Gericht können auch zur 'Verböserung' der Umgangsregelung führen, bis hin zum drohenden Verlust ganzer Elternrechtsteile, deren Verlust mE in keinem Verhältnis zu einem kurzen Uröaub mit Kind stehen.
Betone und lebe eher das gute Verhältnis zur KM, die gute Kooperation mit ihr. Baue dies aus! Festige und dokumentiere, daß alles gut funktioniert. Auf dieser Basis sehe ich erheblich größere Chnacen, im Zuge einer dem Alter des Kindes angepaßten Umgangsregelung alsbald auf einen gemeinsamen Urlaub mit Kind zurückblicken zu können. Es ist mE noch zu früh, kess zu werden.
Es besteht nach meiner Beobachtung die grundsätzlich Gefahr, daß väterliche Anträge von Gerichten zum Nachteil ausgelegt werden, wenn sie nicht - durch Dritte zweifelsfrei nachgewiesen !!! - schwerste Kindesgefährdungen und Beschädigungen oder gröbste Vernachlässigungen seitens der KM zum Gegenstand haben.
Anders sähe es es aus, ginge es Dir um rechtliche Entwicklung, um höchste Überprüfung von Normen. Dann allerdings solltest Du mit gewissen Abstrichen im privaten Bereich rechnen.
Für mich stand immer ganz oben das gute Verhältnis zu meinen Kindern und ihr Wohlergehen. Ich muß allerdings zugeben, daß ich nahezu alle Umgangsvorstellungen verwirklichen konnte..., was nicht zuletzt meinem verträglichen Umgang mit einer durchaus komplizierten KM geschuldet ist.
Die Prioritäten muß jeder Vater für sich selbst festlegen, zu unterschiedlich die jeweiligen Bedingungen. Von daher tu, was Du meinst, es sei richtig für Dich.