11-08-2011, 12:01
Hallo,
noch ein Punkt, der mir bei dieser Entscheidung in den Sinn kommt.
Wenn das Kindergeld ja ganz dem Kind zuzurechnen ist, dann müsste es doch auch bei minderjährigen Kindern, genau wie bei den Volljährigen, voll bedarfsdeckend angerechnet werden.
Das heißt Tabellensätze abzüglich volles Kindergeld entsprächen dann dem Zahlbetrag!?
Denke ich vielleicht zu logisch?
Gruß
Eiefelaner
noch ein Punkt, der mir bei dieser Entscheidung in den Sinn kommt.
Wenn das Kindergeld ja ganz dem Kind zuzurechnen ist, dann müsste es doch auch bei minderjährigen Kindern, genau wie bei den Volljährigen, voll bedarfsdeckend angerechnet werden.
Das heißt Tabellensätze abzüglich volles Kindergeld entsprächen dann dem Zahlbetrag!?
Denke ich vielleicht zu logisch?
Gruß
Eiefelaner