09-08-2011, 19:19
(09-08-2011, 18:49)coolerJohnny schrieb: Immerhin hat der Richter kein Urteil gesprochen, sondern will was "prüfen".§ 260 Abs. 1 StPO : dann ist die Hauptverhandlung noch nicht geschlossen und ich würde noch schnell Beweisanträge stellen, bevor das Urteil verkündet wird.
In der Hauptverhandlung hat der Angeklagte das Letzte Wort.
Der Ermahnung wegen
Zitat:"Möchtegernrechtsabteilung"hättest Du sofort widersprechen müssen und 10 Väter als Zeugen dafür benennen sollen, dass familienrechtliche Entscheidungen überwiegend sachfremd motiviert sind und in diesem Sinne auch nicht grundlos den eingelegten Rechtsmitteln nicht standhalten.