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BGH XII ZB 103/08: Diskriminierung nichtehelicher Väter ist normal
#3
(27-01-2009, 20:36)sorglos schrieb: Das Bundesverfassungsgericht hat es in den genannten Entscheidungen nicht beanstandet, dass der Gesetzgeber die Beteiligung des Vaters am Sorgerecht vom Willen der Mutter abhängig macht, .....
Das finde ich unglaublich. Zwar kenne ich die Entscheidungen des BVerfG hierzu nicht aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die sich die Blösse geben, so etwas zu schreiben.
Ich erinnere mich an einen Termin in der Rechtsberatung des Bezirksgerichts Zürich. Da waren neben mir ein Jurist und eine Juristin - zumindest vermute ich, dass die beiden so etwas waren. Ich habe denen ziemlich offen die Rechtsbeugungen vor Augen geführt. Weil es um meine Tochter ging, war die Sache auch sehr ernst. Der Mann wurde immer ruhiger während die Frau immer mehr opponierte. Zuerst wollte sie jede Diskussion über das Trennungsurteil abwürgen - das klappte aber nicht. Ich hatte dann gesagt, dass wir uns die Verhandlung hätten sparen können, wenn das Urteil sowieso schon vorher fest stand. Da wollte die mich glatt rausschmeissen. Und dann habe ich noch angefügt, dass man ja einfach einen Brief mit der vorgefassten Entscheidung verschicken könnte - was zwar ein bischen polemisch, traf die Angelegenheit aber genau. - Ich wollte es wirklich nicht glauben, aber inzwischen sehe ich, was da abläuft.
https://t.me/GenderFukc
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RE: BGH XII ZB 103/08: Diskriminierung nichtehelicher Väter ist normal - von Petrus - 28-01-2009, 02:06

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