13-07-2011, 14:37
Indem deine Ex von dir etwas gefordert hat,
du ihr das nicht gegeben hast,
sie daraufhin juristischen Beistand gesucht hat,
und ihre Forderung sich danach als korrekt erwiesen hat.
Sei es durch "Einsicht" und freiwillige Zahlung oder oder durch ein Gericht.
Nach Justizlogik war die Beauftragung eines RA rechtens, und erforderlich, da du dich geweigert hast, die Forderung ohne RA zu erfüllen.
So kenne ich das.
Ob es dann trotzdem noch Möglichkeiten gibt, drum rum zu kommen und zu tricksen, sei mal dahin gestellt aber auf Basis deiner Angaben würde ich das so für "rechtens" halten.
(widerliches Wort)
du ihr das nicht gegeben hast,
sie daraufhin juristischen Beistand gesucht hat,
und ihre Forderung sich danach als korrekt erwiesen hat.
Sei es durch "Einsicht" und freiwillige Zahlung oder oder durch ein Gericht.
Nach Justizlogik war die Beauftragung eines RA rechtens, und erforderlich, da du dich geweigert hast, die Forderung ohne RA zu erfüllen.
So kenne ich das.
Ob es dann trotzdem noch Möglichkeiten gibt, drum rum zu kommen und zu tricksen, sei mal dahin gestellt aber auf Basis deiner Angaben würde ich das so für "rechtens" halten.
(widerliches Wort)