26-05-2011, 19:37
Z.B. das hier:
"Das Gesetz regelt, dass der Unterhaltsbedarf eines Kindes sich an der Lebensstellung seiner Eltern orientiert."
Das ist zwar Justizüblich aber dennoch gelogen.
Im Gesetz bzw. § 1610 BGB steht das Gegenteil:
"(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."
"Das Gesetz regelt, dass der Unterhaltsbedarf eines Kindes sich an der Lebensstellung seiner Eltern orientiert."
Das ist zwar Justizüblich aber dennoch gelogen.
Im Gesetz bzw. § 1610 BGB steht das Gegenteil:
"(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."