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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#3
(29-04-2011, 14:01)FreiHerr schrieb: Darf der AG mein Gehalt auf das Konto Dritter überweisen?
Was meinst Du mit "Dritter"? Bei einer Gehaltspfändung ist der AG sogar verpflichtet, das Geld direkt zum Berechtigen oder des Vertreters des Gäubigers zu überweisen.

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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von blue - 29-04-2011, 14:45

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