22-04-2011, 15:18
Deine erste Einlassung darf erst im Gerichtssaal stattfinden, vorher kein Wort sagen. Die drehen dir alles negativ hin.
Wieviel Unterhalt hast du statt des Mindestunterhalts bezahlt? Wie knallhart sich das berobte Gesockse vor Ort aufspielt, ist irrelevant. Jedes andere Ergebnis wie Freispruch oder Einstellung ohne Auflagen akzeptierst du nicht, dann ans Landgericht, dann ans OLG. Geh die Checkliste in der faq zum §170 StGB durch. Halte dem Richter keine Fehler im Gerichtssaal vor, sondern schweige und lege anschliessend Berufung ein.
Wieviel Unterhalt hast du statt des Mindestunterhalts bezahlt? Wie knallhart sich das berobte Gesockse vor Ort aufspielt, ist irrelevant. Jedes andere Ergebnis wie Freispruch oder Einstellung ohne Auflagen akzeptierst du nicht, dann ans Landgericht, dann ans OLG. Geh die Checkliste in der faq zum §170 StGB durch. Halte dem Richter keine Fehler im Gerichtssaal vor, sondern schweige und lege anschliessend Berufung ein.