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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland
#5
(26-03-2011, 21:10)heiter_bis_wolkig schrieb: D.h. ich könnte mein Umgangsrecht auch nicht einklagen wenn ich den Unterhalt schuldig bleibe?
Wenn Du das Umgangsrecht einklagst, ist Deine Adresse bekannt. Das macht es natürlich einfach, auch im Ausland den Unterhalt einzutreiben.


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RE: Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland - von blue - 26-03-2011, 21:24

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