26-03-2011, 21:13
1) Kann ich nicht sagen, weil es davon abhängt, wie die verunglückte Vaterschaftsanerkennung gewertet wird. Die war zwar nicht rechtsgültig, aber die Mutter trotzdem Unterhalt verlangen können. Schliesslich wären alle in dem Glauben gewesen, du wärst rechtlicher Vater.
2) Vergiss es. Deine (ungültige) Vaterschaftsanerkennung bricht dir das Genick. Du wärst ein Fall für §1600d BGB ohne Abstammungsgutachten, näheres ist im Thread hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3887 beschrieben.
3) Wurde gemacht, das geht.
4) Ausland nutzt nichts. Geht gegen Null.
5) Dazu ist "gleichgesinnter" Experte.
6) Nein, kein Einfluss. Es hat seinen dauernden Aufenthalt in D und damit läuft die Unterhaltsmaschinerie aus Deutschland gegen dich.
Was du nun tun sollst, hängt von deinen Prioritäten ab. Wie wichtig ist dir der Kontakt zu Kind? Sehr wichtig? Dann würde ich vielleicht sogar nach Deutschland zurück in seine Nähe. Abtauchen? Dann musst du auch Ideen haben, wie es mit dem drohenden Schuldenberg weitergeht. Insolvenz? Wo?
2) Vergiss es. Deine (ungültige) Vaterschaftsanerkennung bricht dir das Genick. Du wärst ein Fall für §1600d BGB ohne Abstammungsgutachten, näheres ist im Thread hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3887 beschrieben.
3) Wurde gemacht, das geht.
4) Ausland nutzt nichts. Geht gegen Null.
5) Dazu ist "gleichgesinnter" Experte.
6) Nein, kein Einfluss. Es hat seinen dauernden Aufenthalt in D und damit läuft die Unterhaltsmaschinerie aus Deutschland gegen dich.
Was du nun tun sollst, hängt von deinen Prioritäten ab. Wie wichtig ist dir der Kontakt zu Kind? Sehr wichtig? Dann würde ich vielleicht sogar nach Deutschland zurück in seine Nähe. Abtauchen? Dann musst du auch Ideen haben, wie es mit dem drohenden Schuldenberg weitergeht. Insolvenz? Wo?