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Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
#21
Die Ösis werden mir immer sympathischer, wenn auch nur aus Sicht eines Sitcom-Konsumenten.
Ich wette, dass am Ende der geplanten Obsorge-Reform, im Jahr 2012 - 2022, die Muddis mit sattem Gewinn das Rennen für sich entscheiden.

Heinisch-Hosek glänzt mit einem Vorschlag für Patchworker und schafft es die biologische Ebene komplett auszublenden.
H.-H. meint nun:
Zitat:So möchte sie, dass bei Patchworkfamilien der „neue“ Elternteil auf jeden Fall Rechte hat. Dieser soll ohne Heirat als „Angehöriger“ gelten, und könnte dann etwa zu ärztlichen Untersuchungen des „Stiefkindes“ die Zustimmung geben.
Ja, du hast richtig gelesen. Jeder Next der Muddi hat auf´m Kasten als der abgelegte Befruchter.

Bandion-Ortner fühlt sich bei solchen Vorlagen zum Gegenschlag verpflichtet und holt wie folgt aus:
Zitat:Wenn bei geschiedenen Eltern, die beide ein Sorgerecht haben, Gewalt im Spiel ist, soll das Besuchsrecht künftig schneller entzogen werden. Momentan wird das Besuchsrecht erst verwehrt, wenn in einem Verfahren die Gewalt erwiesen wurde.
Was Muddi sagt stimmt, solange das Gegenteil nicht von Muddi selbst bewiesen wurde.
Quelle!

Ganz ehrlich und mal komplett ohne Sarkasmus?
Die sind beide komplett auf! Nicht dicht!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen - von Bluter - 25-03-2011, 19:16

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