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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#21
Also ich bin mal in meinem Fall gespannt wie es weiter geht. Der Titel für den BU läuft im Juni aus, dann sind aber erst 2 Jahre rum. In meinem Fall hat die EX sogar einen richtig guten Job in den sie wieder zurück könnten, so sie denn will. Betreuungsmöglichkeiten vor Ort sind ebenfalls möglich.

Ich würde zwar meinen Teil zur Betreuung dazutun, aber nein ich war mit der EX nicht verheiratet und auch nur 4 Monate zusammen. Ich darf nicht betreuen, selbst wenn ich das könnte und auch wollte.
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Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von css - 07-01-2009, 22:40
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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