07-01-2009, 20:48
In Hamm und Frankfurt genau das gleiche Schema. Soviel zur Billigkeit des Einzelfalles und der Unabhängigkeit des Richters.
Die URLs sind nun mal weder Bestandteil des Gesetzes noch Teil des Gewissens des Richters.
Sie sind einfach ungesetzlich verstoßen gegen alle Regeln der Rechtsstaatlichkeit.
Die URLs sind nun mal weder Bestandteil des Gesetzes noch Teil des Gewissens des Richters.
Sie sind einfach ungesetzlich verstoßen gegen alle Regeln der Rechtsstaatlichkeit.