23-02-2011, 08:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-02-2011, 09:30 von Camper1955.)
Ich verstehe dabei nicht, wieso das Ganze vom LG Koblenz gleich zum BGH ging.
Hätte nicht vorher das OLG Koblenz entscheiden müssen?
Update. Ich glaube, jetzt habe ich es kapiert. Es war ja eine zivilrechtliche Entscheidung, die deshalb gleich zum BGH gewandert ist.
Es ging hier nicht um eine schon vorhandene und nachgewiesene Verletzung der Unterhaltspflicht, sondern um eine mögliche Verletzung, die das BGH eben so gesehen hat. Wenn nun tatsächlich ein Strafverfahren eröffnet wird, und der Angeklagte wird verurteilt, dann kommt es in diesen Punkten nicht zu einer Restschuldbefreiung.
Ich nehme an, es hängt ganz eng mit dem Link zusammen, den ich vor ein paar Tagen eingestellt habe.
Und zwar diesem hier.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...26A33AB8C6}
lg
Camper
Hätte nicht vorher das OLG Koblenz entscheiden müssen?
Update. Ich glaube, jetzt habe ich es kapiert. Es war ja eine zivilrechtliche Entscheidung, die deshalb gleich zum BGH gewandert ist.
Es ging hier nicht um eine schon vorhandene und nachgewiesene Verletzung der Unterhaltspflicht, sondern um eine mögliche Verletzung, die das BGH eben so gesehen hat. Wenn nun tatsächlich ein Strafverfahren eröffnet wird, und der Angeklagte wird verurteilt, dann kommt es in diesen Punkten nicht zu einer Restschuldbefreiung.
Ich nehme an, es hängt ganz eng mit dem Link zusammen, den ich vor ein paar Tagen eingestellt habe.
Und zwar diesem hier.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...26A33AB8C6}
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.