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Aufruf zur Mitz. einer Petit: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt
#1
Liebe Mitstreiter,

endlich eine Petition, die, wenn sie durchschlägt, die Düsseldorfer Tabelle, (das DDT für das Volk) obsolet machen könnte:
https://epetitionen.bundestag.de/index.p...tion=16387

Der Petent fordert die ERGÄNZUNG des Melderechtsrahmengesetzes, §12, mit:

"...werden die Wohnungen der Personensorgeberechtigten von dem Minderjährigen paritätisch benutzt, sind beide Wohnungen Hauptwohnungen."

Ein Blick in (http://dejure.org/gesetze/BGB/1612a.html) § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder

(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.

lässt uns erahnen was folgt:

Da das Kind kein Elternteil mehr hat, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, schuldet keiner der beiden dem anderen Unterhalt!!!!

Also nicht nur gemeinsames Sorgerecht, sondern auch doppelter Wohnsitz für das Kind fordern, liebe Leut!!

Bitte, bitte, macht die Petition publik!!

Wenn innerhalb von 2 (zwei) Wochen 50.000 Unterschriften zusammenkommen, muss die Petition im Plenum bearbeitet werden.

Das ist die absolute Chance!!!

Bitte auf allen Seiten bekannt machen!!!

Damit kriegen wir auch das gemeinsame Sorgerecht und die 50/50-Regelung auf einen Schlag durch.



Gruß

Michael

PS: Unter http://www.vaeternotruf.de/wohnsitz.htm findet sich der Leitsatz des AG Bielefeld:

"Die örtliche Zuständigkeit für Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind richtet sich nach dessen Wohnsitz. Leben die Eltern getrennt, hat das Kind bis zu einer Entscheidung über das Sorgerecht einen doppelten Wohnsitz."

Wer noch weiter im BGB forscht, findet:

§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.


Womit klar ist, dass bei gem. Sorgerecht, beide Eltern aufenthaltsbestimmungsberechtigt sein müssen.
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Aufruf zur Mitz. einer Petit: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt - von Michael Baleanu - 20-02-2011, 14:46

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