15-02-2011, 17:59
Also wenn es diese Vorwürfe schon mal gab und die gerichtlich bereits wiederlegt wurden, kannst Du doch schon Strafantrag bei der Polizei stellen. Und mit der Unterlassungsklage solltest Du eher nicht warten. Cool bleiben und keine Äußerungen bzw. Bemerkungen zu anderen diesbezüglich.