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Elterngeld und Betreuungsunterhalt
#6
(30-01-2011, 12:36)Raban schrieb: Ich sehe mich daher nicht verpflichtet

Ein Richter wird das anders sehen. Wenn sie den Rechtsweg beschreitet, wirst du verlieren. Argumentierst du mit Ungleichbehandlung, musst du die Instanzen hochgehen, abgesehen von den Kosten eine Sache mit absehbarem Ausgang.

Vielleicht kannst du höhere eigene Kosten geltend machen. Ist dein Einkommen bereinigt? Trägst du den sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt für das sechsjährige Kind alleine? Hast du dadurch erhöhte Betreuungskosten? Da du Kindesunterhalt zahlst und es um Betreuungsunterhalt geht, sind deine Chancen höher, auf dieser Schiene noch etwas zu machen.
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Nachrichten in diesem Thema
Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Raban - 30-01-2011, 10:50
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Dzombo - 30-01-2011, 12:02
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von p__ - 30-01-2011, 13:03

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