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Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
#5
ich meinte hier nicht bei der vaterschaftsanerkennung.
ich glaube aus der anfrage lesen zu können, dass bei positivem vaterschaftstest ein interesse an umgang mit dem kind besteht.
dies sollte man frühzeitig signalisieren und sich mit rechten und pflichten auseinandersetzen - ohne dazu gezwungen worden zu sein.

alles andere wird die mutter später als desinteresse auslegen - dahingestellt, ob sie dabei recht oder unrecht hat...

insbesondere im hinblick auf die wahrscheinliche antragslösung beim geteilten sorgerecht kann es langfristig nur von vorteil sein, die fürsorgebereitschaft für das kind frühzeitig zu signalisieren und sich so kooperativ zu verhalten, wie es einem möglich ist.
eine frühe trotzreaktion kann einem später sehr negativ ausgelegt werden, während verantwortungsbereitschaft oder zumindest der wille und die suche nach unterstützung meiner ansicht nach niemals negativ bewertet werden können.


warum ist die mutter eigentlich direkt zum anwalt gerannt?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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RE: Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ... - von seeelig - 17-12-2010, 09:41

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