07-12-2010, 15:51
(07-12-2010, 13:51)Toter Hund schrieb: Sind die beschlagnahmten Akten ,meiner Frau als Beweismittel verwendbar ?
Wenn deine Frau sie erfolgreich zurückfordert, nicht. Im Durchsuchungsbefehl steht normalerweise drin, wie weit die Durchsuchung geht. Das Eigentum von Dritten zu beschlagnahmen muss explizit freigegeben werden. Deswegen ist es wichtig, dabeizustehen und zu dokumentieren. Achtung, die Polizei lügt dabei gerne schamlos: Wenn Ordner aus Geschäftsräumen entwendet werden, die gar nicht durchsucht werden dürfen, dann wird trotzdem hinterher ohne Skrupel behauptet, die wären in deinem Zimmer gestanden.
(07-12-2010, 13:51)Toter Hund schrieb: Nebenbei, aus den Akten wird sich für diese Vögel auch nichts neues ergeben.
Klar. Ich kenn auch keinen Fall, in dem so eine Durchsuchung Beweismittel gebracht hat, die in einem Verfahren nach §170 StGB zur Verurteilung geführt haben. Wie gesagt, ein reines Terrormittel von Staatsanwälten und Richtern, ein trauriger Beweis für den Zustand des sogenannten "Rechts". Beliebt ist auch die Beschlagnahme von Rechnern, die dann monate- und jahrelang nicht mehr herausgegeben werden. Hier geht es darum, Schaden anzurichten.
Stell doch mal den Durchsuchungsbefehl hier ein, anonymisiert.