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BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten
#3
wenn das Recht eben nicht mehr passt, oder nicht mehr zeitgemäss ist, muss es eben zurecht gebogen werden Tongue

Zweifeln am Rechtsstaat sollte man deswegen nicht, immerhin kein Grund weniger Steuern und Abgaben und weniger Sozialbeiträge und Gebühren - schon gar nicht Unterhalt - zu zahlen Big Grin

"und wenn man dir die linke Börse nimmt - reiche die rechte auch noch rüber!"
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RE: BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten - von Ralf G. - 18-10-2010, 12:21

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