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Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU?
#10
Also: Bevor das Kind drei Jahre alt ist, darf die Mutter machen, was sie will. Sie darf jederzeit einen Job aufgeben, da dieser stets überobligatorisch ist. Dein Problem! Nach drei Jahren trifft sie eine Erwerbsobligenheit, ABER in der Regel ist nicht davon auszugehen, dass sie selbst bei Ganztagesbetreuung vollzeitig arbeiten gehen kann. Daher käme allenfalls ein Teilzeitjob in Betracht, dabei ist jedoch zu prüfen, ob kinds- oder elternbezogene Gründe dem entgegenstehen.
Willkommen im Argumentations- Anwaltsparadies! Was dann passieren kann ist z.B., dass sie ein fiktives Gehalt z.B. für einen 400€ Job oder einen Teilzeitjob angerechnet bekommt, und Du den Rest bis zu Ihrem ehemaligem Verdienst als Schadensersatz auffüllen musst.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? - von blue - 17-09-2010, 19:05
RE: Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? - von JoeDalton - 07-10-2010, 19:18

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