Der Abstammungsnachweis wird nicht bei Anerkennung der Vaterschaft, sondern bei Antrag auf Familiennachzug, Reisepass oder Personalausweis verlangt. Es entscheidet die Ausländerbehörde bzw. die Auslandsvetretung im Einzelfall ob der Test erforderlich ist. Siehe auch Gendiagnostikgesetz GenDG §17 Absatz 8.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/...gesamt.pdf
Eine gut verständliche Zusammenfassung:
http://www.openpr.de/news/436657/DNA-Abs...chzug.html
Zitat:(8) Auf genetische Untersuchungen an einem Mundschleimhautabstrich, die
zum Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses im Verfahren nach dem Pass oder
Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der
Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz beigebracht werden...
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http://www.openpr.de/news/436657/DNA-Abs...chzug.html