13-09-2010, 14:16
(13-09-2010, 13:24)Lediger schrieb: Wegen der "eheähnlichen Lebensgemeinschaft", d.h. WENN ich mich für Kinder entscheide, kann ich auch heiraten, weils eh keinen Unterschied macht. Richtig?Nein. Auch nicht richtig.
Zwar werden die Kindbezogenen Probleme von unehelichen auf das eheliche angehoben aber die nicht Kindbezogenen Probleme bleiben mit der Ehe größer.
Z.B. wirst du lernen, dass die Teilzeitbeschäftigung samt Töpferkarriere deiner Holden ihr nach der Ehe als von euch gemeinsam gewähltes Rollenmodell und ihr Karriereverzicht als ehebedingter Nachteil eingestuft wird und du ihr den Einkommensnachteil aus dem Verzicht auf den Vorstandsposten auszugleichen hast.
Auch bist du schuld an ihrer plötzlichen, schweren Krankheit die sie sich aufgrund eurer Trennung leider zugezogen hat und bist auch hier zu vollem Schadensersatz, samt Unterhalt verpflichtet.
Das ist bei unehelichen (noch) nicht so.