06-09-2010, 09:47
(06-09-2010, 08:29)seeelig schrieb: kein geld -> keine sorgepflicht -> kein sorgerecht -> kein umgang???
Das ist aus meiner Warte gesehen kein Schluss und kein Umkehrschluss sondern nur ein weiterer Vorwand. Wenn Mutter den Umgang nicht will, verhindert sie einfach den Umgang. Gründe werden im Anschluss gesucht und gefunden.
Nur Väter müssen gründlichst begründen, warum kein Unterhalt gezahlt wird oder gezahlt werden kann. Da kommt es auch vor, dass mal jemand sagt, er zahle nicht und sucht im Anschluss nach Gründen, aber der Fall, dass kein Geld vorhanden ist, kommt doch öfter vor.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Gewährung von Umgang Folge eines Beschlusses der Mutter ist und der Unterhalt Folge von vorhanden oder nicht vorhanden materiellen Ressourcen.
Umgang muss allerdings scheitern, wenn gar kein Kind da ist, aber ich habe noch nie gehört, dass er dann gefordert wurde.