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teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert!
#21
@stafford
es gibt einen horizontalen und einen vertikalen verlustausgleich.

zuerst einmal werden die einkünfte, also einnahmen für jeden einkommensart (z.B. Einnahmen aus vermietung+verpachtung gesondert ermittelt. wenn also zwei mietwohnungen hast, eine davon macht gewinn und eine macht verlust wird das zusammengerechnet. und was unterm strich dabei herauskommt sind deine einkünfte aus vermietung+verpachtung. das ist der horizontale verlustausgleich, also der verlustausgleich innerhalb einer einkommensart.

beim vertikalen verlustausgleich werden die einkünfte der verschiedenen einkommensarten miteinander verrechnet. in deinem fall die einkünfte aus vermietung+verpachtung mit denen aus nichtselbständiger tätigkeit (=arbeitslohn). weil es in deinem fal bei den vermietungseinkünften einen verlust gab, mindert dieser verlust also ein einkommen insgesamt.

steuern sparen kannst du also immer, wenn du möglichst hohe werbungskosten produzierst. das bedeutet aber auch, dass in entsprechender höhe bei dir geld abfliesst. deswegen macht man das aus eigenem interesse nur, wenn das auch wirtschaftlich sinnvoll ist. denn wenn du einen euro für werbungskosten ausgibst, hast du ja keine steuerersparnis von 1 euro! die steuerersparnis ist von deinem steuersatz und ein paar weiteren faktoren abhängig, aber du bekommst deine ausgaben auch im besten fall nur anteilig wieder.

solche tricks wie die werbungskosten höher und die mieteinnahmen geringer auszuweisen als sie tatsächlich sind, sind zwar möglich, aber das ist steuerhinterziehung. deine steuerlichen gestaltungsmöglichkeiten beschränken sich im wesentlichen darauf, die werbungskosten zwischen den jahren ein bisschen hin+her zu schieben. auch da gibt es eine vielzahl von regeln die zu beachten sind. dein steuerberater wird da sicher wissen, was in deinem fall die beste lösung ist.

@vater
du kannst nicht einfach sagen, "den parkplatz rechne ich mal gesondert ab" um damit unter die freigrenze der sonstigen einkünfte zu rutschen. dieser posten gehört in jedem fall zu den einkünften aus vermietung und verpachtung, wie du das deinem mieter gegenüber ausweist, spielt keine rolle. ok, eintragen kannst du grundsätzlich alles und mit etwas glück pennen die im finanzamt, aber schon bei oberflächlicher prüfung fällt so etwas auf.

@tem20*
ich würde mich gegenüber dem JA und gerichten immer auf die ermittlung der einkünfte durch das finanzamt berufen. denn damit wird ja die finanzielle leistungsfähigkeit eines steuerpflichtigen jahr für jahr detailliert aufgeschlüsselt und offiziell ist es ja auch. wenn begründete zweifel an der richtigkeit es steuerbescheides bestehen ("der rechnet sich ja nur arm...") bietet das steuerrecht den behörden ja weitrechende möglichkeiten das nachzuprüfen. das schöne für den unterhaltspflichtigen ist aber: zum einen kommen die finanzämter mit den prüfungen nicht nach, die sind schlicht überfordert, zum anderen kann das JA dem finanzamt nicht sagen wann sie zu prüfen haben Smile
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RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 05-03-2010, 12:16
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 05-03-2010, 12:47
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von expat - 10-03-2010, 02:12
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 10-03-2010, 14:14

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