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Berechnung Betreuungsunterhalt
#11
(05-02-2010, 04:57)Exilierter schrieb: Die Jugendaemter gehen von einem Selbstbehalt von 770,- Euro aus! Die 995,- Euro sind vielleicht doch mehr ein Wunschdenken.

Selbstbehalt ist immer Wunschdenken.... aber der angemessene Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 l, 1603 Abs. 1 BGB) beträgt unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 995 EUR, seit 1.1.2010 in Düsseldorf auch 1000 EUR. Es gibt Unterschiede zwischen den OLG-Bezirken.

Du hast das vermutlich mit dem notwendigen Selbstbehalt verwechselt, der für Kindesunterhalt gilt. In vorliegendem Fall gehts aber um Betreuungsunterhalt.
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Berechnung Betreuungsunterhalt - von Neflecrush - 04-02-2010, 17:45
RE: Berechnung Betreuungsunterhalt - von blue - 04-02-2010, 18:03
RE: Berechnung Betreuungsunterhalt - von p__ - 04-02-2010, 18:17
RE: Berechnung Betreuungsunterhalt - von p__ - 05-02-2010, 00:30
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RE: Berechnung Betreuungsunterhalt - von p__ - 05-02-2010, 10:21
RE: Berechnung Betreuungsunterhalt - von Exilierter - 05-02-2010, 10:31
RE: Berechnung Betreuungsunterhalt - von Bluter - 05-02-2010, 09:26

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