05-02-2010, 10:21
(05-02-2010, 04:57)Exilierter schrieb: Die Jugendaemter gehen von einem Selbstbehalt von 770,- Euro aus! Die 995,- Euro sind vielleicht doch mehr ein Wunschdenken.
Selbstbehalt ist immer Wunschdenken.... aber der angemessene Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 l, 1603 Abs. 1 BGB) beträgt unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 995 EUR, seit 1.1.2010 in Düsseldorf auch 1000 EUR. Es gibt Unterschiede zwischen den OLG-Bezirken.
Du hast das vermutlich mit dem notwendigen Selbstbehalt verwechselt, der für Kindesunterhalt gilt. In vorliegendem Fall gehts aber um Betreuungsunterhalt.