11-01-2010, 11:32
Das lese ich aber immer anders:
"Staatsangehörige aus EU Ländern sind bei einem Aufenthalt, von weniger als drei Monaten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verpflichtet, sich anzumelden. Wer sich jedoch länger als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt seines Wohnsitzes zu melden. Dieser Vorgang nennt sich "empadronamiento, im Rathaus fragt man nach dem oficina de empadronamiento."
http://anonym.to/?http://www.auswandern....039.0.html
"Staatsangehörige aus EU Ländern sind bei einem Aufenthalt, von weniger als drei Monaten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verpflichtet, sich anzumelden. Wer sich jedoch länger als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt seines Wohnsitzes zu melden. Dieser Vorgang nennt sich "empadronamiento, im Rathaus fragt man nach dem oficina de empadronamiento."
http://anonym.to/?http://www.auswandern....039.0.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.