08-01-2010, 23:44
(08-01-2010, 23:01)papi74 schrieb: Ja es wurde ein Versäumnisurteil verkündigt in Abänderung des Vergleichs von XYZ. In diesem Vergleich war der alte Zahlbetrag tituliert.Meine Frage an die Gemeinde wäre jetzt, ob ein "Vergleich" einem "Titel" gleichkommt.
Dieses würde ich aus dem Bauch heraus jetzt erstmal verneinen.
"Mein" Kind (vier Jahre jung) hatte mich damals auch auf KU verklagt, obwohl ich regelmäßig zahlte. Die Richterin hatte mich aufgefordert, einen Titel beim JA oder beim Notar zu machen. Noch während der Streitereien!
KU ist eine heilige Kuh (reimt sich ;-)