28-11-2009, 15:29
Das ist kein normaler Haftbefehl, sondern Zwangshaftdrohung wegen Nichtabgabe der EV. Damit sindse schnell, die GVs. Ist aber weitgehend heisse Luft: Maximaldauer 2 Wochen, wegen der Kosten wird die Gläubigerin angegangen.
Siehe §16 BundesVwVG
Siehe §16 BundesVwVG