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Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit
#1
Das kleinste von 2 Kindern ist nun endlich 18 Jahre alt geworden. Aus diesem besonderen Anlass hat das Jugendamt mich angeschrieben, was sie seit Jahren nicht mehr taten, und mir mitgeteilt, dass die Beistandsschaft beendet ist.

Nun heißt es im Schreiben:
"Es bestehen Unterhaltsrückstände, welche Ihrem Sohn (die Tochter - 20 Jahre alt -  haben sie vergessen) zustehen. Weitere Rückstände bestehen bei den öffentlichen Leistungsträgern, wie dem Jobcenter und der Unterhaltsvorschusskasse, aufgrund gewährter Unterhaltsvorschussleistungen. Das Landesamt für Finanzen wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen"

Das Jugendamt habe ich ziemlich gut überstanden und in den Knast musste ich auch nicht. Der §170 Stgb ist nicht mehr anwendbar. Das sieht ja so schlecht nicht aus.

Was hat denn das Landesamt für Finanzen für scharfe Waffen? Was könnte auf mich zukommen?
(Ich tendiere eh dahingehend mich tot zu stellen und auf eine Klage zu warten)
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Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit - von Leutnant Dino - 09-04-2024, 18:21

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