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Kindesentzug bei gemeinsamen Sorgerecht und nächste Schritte
#1
Hallo,

nun hat es auch mich erwischt. Mit unseren Kindern (6 & 2) ist die Mutter 500 km weit weg in ein anderes Bundesland zu ihrer Familie gezogen ohne mich vorher zu informieren. Natürlich hat sie seit der Geburt des ersten Kindes nicht mehr gearbeitet und ich habe in einer Vollzeitanstellung die Familie versorgt. Da ich trotz eines sehr guten Einkommen fast zu 100 % im HomeOffice arbeite und meine Stunden flexibel auch in die Abendstunden legen kann (IT sei Dank), war ich stark täglich bei der Betreuung involviert und bin neben der Mutter eine feste und gleichwertige Bezugsperson für unsere Kinder.

Nun bin ich nach dem ersten Einlesen in die Fälle (u.a. hier in diesem Forum) recht ernüchtert über meine Möglichkeiten. Zwar könnte ich mit Kontinuität, Bindungen usw. argumentieren und einen Antrag stellen, dass die Kinder zu mir zurück kommen, aber ich male mir außer einer weiteren Verärgerung der Mutter und der Gerichte sowie weitere Eskalationen hier keine Erfolgschancen aus. Zum Glück kommunizieren wir noch und ich schätze die Mutter nicht so ein, dass sie den Vater komplett entsorgen will. Aber man weiß ja nie... den Umzug habe ich auch nicht kommen sehen.

Meine Ziele sind nun wie folgt:

1. Ich liebe meine Kinder über alles und will sie weiterhin regelmäßig sehen und betreuen. Das gemeinsame Sorgerecht mit ABR liegt vor. Ich will auch eine gute Kommunikation zur Mutter aufrechterhalten.
2. Ich will meinen Betreuungs- und Kindesunterhalt, aufgrund meiner eigenen Betreuungsübernahme von bisher 50 %, natürlich so gering wie möglich halten. Aktuell wäre meine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle bestimmt locker zweistellig (nicht bereinigt).

Vielleicht könnt ihr mit Tipps geben wie ich folgende zwei Ziele im Jahre 2024 als Vater erreichen kann:

Zu 1.:
Ich will auf gar keinen Fall ein reiner Wochenendvater sein und strebe im Idealfall meine Einbindung in den kompletten Alltag der Kinder durch das paritätische Wechselmodell (50/50) an. Ggfs. bin ich noch bereit mich erstmal auf 30/70 oder 40/60 einzulassen, falls abzusehen ist, dass ein späterer Wechsel auf 50/50 möglich ist.

Dazu bin ich sogar bereit in dieselbe Stadt meiner Kinder umzuziehen und dort meinen Hauptwohnsitz anzumelden. HomeOffice, flexiblen Stunden und Teilzeitoptionen sei Dank.
Wie muss ich vorgehen, um hier die größte Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg zu erzielen? Erstmal meine Vorschläge und Kommunikation nur rein Privat versuchen? Direkt zum Jugendamt, Anwalt, Gericht, andere Möglichkeiten? Wie kann ich die Mutter und das Umfeld davon überzeugen, dass es mir ein wichtiges Anliegen ist meine Kinder weiterhin zu betreuen und dies auch dem Kindeswohl entspricht? Vielleicht auch über freiwillige Zahlungen oder andere Möglichkeiten, der Mutter weitere Anreize für ein solches Vorgehen geben? Was für Steine könnte die Mutter mir in den Weg legen und wie beuge ich dem vor? Ich hatte bereits zwei Erstberatungen bei zwei Anwälten für Familienrecht, aber ging dort mit keinem guten Bauchgefühl raus, da dies wohl nur alle Beteiligten anstacheln wird und mich viel Geld kostet.

Zu 2.:
Falls es weiter eskaliert und offiziell der komplette Unterhalt eingefordert wird:
Was kann außer den obligatorischen Pauschalen für Altersvorsorge und berufliche Aufwendungen noch für mein bereinigtes Netto ansetzen? Ich habe gelesen, dass insb. bei einem höheren Einkommen und Zahlung des Mindestunterhalts (Kinder) eine "invidivuelle Lebensführung", insb. in Verbindung mit dem Beruf, großzügiger gewährt wird.

Durch den Kindesentzug seitens der Mutter werden mir ab sofort weitere Kosten entstehen: Umzug in eine neue Stadt. Dort eine geeignete 4-5 Zi.-Wohnung (2 Kinderzimmer + Home Office) mit erhöhtem Mietbedarf sowie ggfs. Zweitwohnsitz an meiner alten Stelle, um Präsenztermine wahrzunehmen (Bei 30-50/50-70 Wechselmodell z.B. im wöchentlichem Wechsel) und wöchentliche Fahrten. Dazu ist ein geeignetes Auto notwendig etc.pp. Aktuell besteht auch noch ein gemeinsamer Mietvertrag, der mir weitere Kosten generiert. Ggfs. dann zivilrechtlich einklagbar?

Kann ich diese Kosten direkt abziehen oder gilt nur die Situation im letzten Jahr bzw. vor der Trennung? Wie müsste ich argumentieren? Diese Kosten sind bereits teilweise real entstanden und werden mir nun durch den einseitigen Kindesentzug weiter entstehen. Ich muss also weitere Ausgaben tätigen, um den Umgang und meine Betreuung meiner Kinder zu gewährleisten. Oder sagt hier das Gericht direkt: "Die Mutter hat absolute Narrenfreiheit. Sie haben keinen Grund gehabt nachzuziehen. Arbeiten sie mal schön weiter an ihrem aktuellen Wohnort und belästigen die Mutter nicht weiter, die nun zu 100 % die Kinder betreut".

Wie verhindere ich, insb. zusammen mit Punkt 1, dass die Mutter auch weiterhin Betreuungsunterhalt für das Kind einfordert, wenn es älter drei Jahre ist? Da ich ihr ja auch schon jetzt das 50/50 Wechselmodell klar anbiete, in dem sie auch Zeit für ihre Berufstätigkeit hat.

Kann ich direkt auf Teilzeit (z.B.: 50 oder 80 %) gehen wenn der Kindesmindestunterhalt dadurch nicht gefährdet ist oder wird man dann mit einem fiktiven Einkommen zum ewigen Zahlesel? Diese Teilzeitoption ist verfügbar und hilft neben dem HO und den flexiblen Stunden erst Recht bei einem 50/50 Wechselmodell.
Muss ich mein Vermögen für den Betreuungsunterfall aufbrauchen falls dort ein Mangelfall entsteht?
Muss die Kindesmutter ihr Vermögen aufbrauchen für den Betreuungsunterhalt?

Danke euch sehr für eure Hilfe!
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesentzug bei gemeinsamen Sorgerecht und nächste Schritte - von Gewer30 - 07-04-2024, 10:47

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