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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#7
Das Kindergeld wird in Form eines Kostenbeitrages abgeschöpft, wenn die Eltern sonst keinen Kostenbeitrag leisten können (Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 21. Oktober 2015 Az. 5 C 21.14). Vermutlich ist es einfach weiterhin in voller Höhe an die Mutter geflossen und dort kannst du auch mit vollem Recht die Hälfte zurückfordern, denn es wird bei dir ja deinerseits dazu herangezogen, deinen Kostenbeitrag zu decken.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 16-02-2024, 12:12

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