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Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
#5
Moin.
Ich habe auch die PI durch. Waren damals noch 6 Jahre. Den laufendenden und betitelten Unterhalt habe ich aus meinem
Einkommen als Angestellter bedient und habe rechtzeitig Antrag auf SGB II Aufstockung gestellt, so sind keine
neuen Schulden aufgelaufen. War dann rund 10 Jahre Aufstocker, das hat mich aber auch vor überzogenen
Unterhaltsforderungen geschützt. Sogar die Richter haben kapiert, das meine Ex dann mit Steuergeldern alimentiert werden würde,
wenn sie mich noch mehr ausgeplündert hätten. Das hätte ich mir dann ja über die Aufstockung vom Amt wiedergeholt.
Auf Gehaltserhöhungen habe ich 6 Jahre verzichtet und das gegenüber meinem AG immer so argumentiert, das die ja meine Gläubiger
wegfressen würden.
Mit der Inso habe ich alle Konsumentenkredite und die Immobilienfinanzierung (für die Ex)
in die Cloud hochgeladen. Vom Finanzamt habe ich auch gehört, dass die Steuererstattungen bis zur Restschuldbefreiung
mit eigenen Forderungen aufrechnen. Musste an das Finanzamt für das Trennungsjahr nur noch eine Kleinigkeit nachzahlen. Das habe ich dann
gemacht und es war billiger, als einen Anwalt auf meine Ex zu hetzen, sich an der Steuernachzahlung zu beteiligen. Die hätte ja eh nix gehabt.
Nachteile bei einer Inso sind aktuell wohl Probleme bei der Anmietung von Wohnungen wegen der miesen SchuFa. Ansonsten kann man auch
alles andere am Markt problemlos weiter machen, Mobilfunk, Kreditkarte, das geht auch Pre-Paid.
Alles Gute für dich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung.. - von Sixteen Tons - 16-11-2023, 11:21

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