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Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg?
#4
(26-12-2022, 16:51)Ruffys schrieb: Mein Anwalt erzählte mal von einem Fall da wurden 50 € angesetzt. Wäre es nicht Erfolgsversprechender den zwischenzeitlich stattgefunden erweiterten umgang gerichtlich zu beantragen vorallem da ihr euch hierauf (hoffentlich schriftlich) geeinigt hattet... Macht halt nur Sinn wenn das Kind es will.

Es steht etwas zum umfangreicheren Umgang in E-Mails, mehr nicht. Der derzeit stattfindende Total-Boykott muss erst mal revidiert (bekämpft) werden - das ist vordringlich -, und dazu sollte nach meiner Überzeugung durchaus ein Ordnungsgeld nach der alten Regelung ein probates Mittel sein. Teilweise liest man sogar, wenn eine Änderung der alten Regelung bereits beantragt ist (weil sie nicht mehr angemessen ist), wird ein Vollstreckungsverfahren bzgl. der alten Regelung ausgesetzt. Wenn das tatsächlich so ist, würde ich die Durchsetzung noch auf Monate hinweg torpedieren (während des Änderungsverfahrens).

Der Unterschied zwischen Vollstreckung und Abänderung ist ja nach meinem Verständnis auch:
(a) In der Vollstreckung wird nur stumpf geschaut, wird das gemacht, was im Titel steht. Jugendamt und Kind müssen hier nicht angehört werden. Es gibt Rechtsprechung, wonach hier nur in Ausnahmefällen damit argumentiert werden kann, der Kindeswille stehe entgegen, und Maßnahmen zur positiven Einwirkung auf das Kind (Wohlverhaltenspflicht) müssen einzeln dargelegt werden.

Zuletzt AG Mönchengeldbach-Rheydt, Beschluss vom 04.01.2022, 18 F 106/18; Ordnungsgeld: 500€ (Dauer: ab Antrag des Kindesvaters vom 20.06.2021 dauerte es über ein halbes Jahr). Bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2022, 5 WF 4/22: "(Rz. 5) Soweit sich die Antragsgegnerin darauf beruft, sämtliche Kinder würden den Umgang (...) ablehnen, so ist dies unerheblich. (...) Nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels nur (...) entgegenstehen, wenn darauf auch ein (...) Antrag auf Abänderung (...) gestützt ist."

(b) Im Abänderungsverfahren wird hingegen alles neu geprüft mit Verfahrensbeistand und Jugendamt, und da könnte das Kind dann womöglich sagen, es will nicht. Vor allem, wenn schon monatelang der Kontakt abgebrochen ist, weil die alte Regelung nicht mit Ordnungsmitteln durchgesetzt wurde.

Meine Hoffnung ist, dass (a) schneller für Abhilfe und Druck zur Änderung des Verhaltens sorgt, oder zumindest für Bestrafung wegen negativer Einwirkung auf mein Kind.
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RE: Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg? - von Harry - 26-12-2022, 17:52

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