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Kind mit 17 Jahren bei der Jugendamt Heim untergekommen.
#2
Erst mal: Wieso eigentlich jetzt mehr Unterhalt? Die Mutter ist doch jetzt auch voll unterhaltspflichtig geworden?
Ob Heim oder nicht, ab 18 gibts keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr für dich und der Selbstbehalt steigt. Wird dem Kind eine Behinderung attestiert, bleibst du grenzenlos unterhaltspflichtig, ob das in der Praxis auch der Fall ist siehe unten. Bei erwerbsunfähigen behinderten Kindern besteht die Bedürftigkeit in jedem Falle über den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit hinaus fort.

Muss das Kind im Heim untergebracht werden, zahlt meist der Sozialhilfeträger den Kostenaufwand. Seit Januar 2020 übernimmt die Eingliederungshilfe nach Maßgabe des Bundesteilhabegesetzes den Kostenaufwand für Therapie und persönliche Unterstützung. Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt das örtliche Sozialamt. Eltern und volljährige Kinder mit Behinderung brauchen nach Maßgabe des Angehörigen-Entlastungsgesetzes seit Januar 2020 keinen eigenen Unterhaltsbeitrag mehr zu leisten, es sei denn, sie verfügen über ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 EUR.
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RE: Kind mit 17 Jahren bei der Jugendamt Heim untergekommen. - von p__ - 29-11-2022, 17:41

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